Berliner Riesling / Der Besondere
Wein ist ein europäisches Kulturgut. Die Wurzeln des Weins reichen bis weit in die Antike zurück und die Spuren des Weinanbaus lassen sich quer durch Europa verfolgen.
So waren auch die sandigen Hügel um Berlin für den Weinanbau besonders geeignet. Es waren vor allem die Hänge an der Barnimhochkante, die für den Anbau günstigste Voraussetzungen besaßen.
Auf diesem geschichtlichen Hintergrund hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, an historischer Stelle, die über 500 Jahre alte Tradition des Berliner Weinanbaus wieder aufzunehmen, zu beleben und zu kultivieren.
Wir werden dabei vom Bezirksamt Pankow und befreundeten Vereinen unterstützt. Unser Vereinsleben wird durch gemeinsame Ausflüge, z.B. zu anderen Anbaugebieten und selbst veranstaltete Weinfeste, bereichert. Kommen Sie doch einfach einmal vorbei und erleben Sie original Berliner Wein!
Wie aus dem „Berliner Riesling Prenzlauer Berg“- „Der Besondere“ wurde
Man könnte sich das einfach machen und sagen, die EU macht`s möglich.
Es ist viel interessanter und fast wie eine Zeitreise durch das europäische Weinrecht.
Jede Person in der EU darf zum Zweck der eigenen Versorgung max. 99 Weinstöcke anbauen. Das soll eine unkontrollierte Überproduktion verhindern. Für die kommerzielle Weinerzeugung gibt es vorgegebene Kontingente für die einzelnen Länder.
Deutschland hat z.B. Rebrechte für 102 Tha, die auf die Bundesländer verteilt sind. Berlin blieb bei dieser Verteilung außen vor.
1968 entstand in Berlin Kreuzberg im Zuge einer Städtepartnerschaft ein erster Weingarten, weitere folgten. Der Berliner Senat erteilte für diese eher symbolischen Weinanlagen eine Duldung außerhalb des Weinrechtes.
Der „Weingarten Berlin“ e.V. wurde 2003 in diese Duldung einbezogen. Damit konnten wir die Trauben nach Sachsen in das Weingut des Prinzen zur Lippe zum Keltern entsenden.
Mit Stolz auf die Berliner Weingeschichte entstand somit der „Berliner Riesling Prenzlauer Berg“ .
Im Januar 2016 trat eine Änderung des Weinrechts in Kraft und eine Duldung war danach nicht mehr möglich. Hessen half und gab 2016 vier ha Rebfläche an Berlin ab. Zehn Berliner Weingärten erhielten Rebpflanzrechte für insgesamt rund 1 ha Fläche.
Damit ist Berlin nach 150 Jahren gewissermaßen wieder Weinstadt und kommerzieller Weinbau ist denkbar.
Einen Haken hat die schöne Geschichte aber doch.
Da Hessen nur Rebrechte in der untersten Weinkategorie abgegeben konnte, muss sich das auch auf dem Etikett widerspiegeln. Das heißt: Herkunftsangaben und der Name Riesling als geschützte Traubensorte dürfen nicht mehr erscheinen. Bestenfalls die Bezeichnung „Deutscher Wein“ ist erlaubt.
Wir sind von unserem Wein überzeugt. Viele Besucher im Weingarten bestätigen uns :
Dieser Wein hat was, er macht der Berliner Weingeschichte alle Ehre, er ist schlicht etwas Besonderes. Und das wollen wir mit dem neuen Namen „Der Besondere„ unterstreichen. Das Etikett wurde den Vorschriften angepasst, ohne seinen ursprünglichen Charakter zu verlieren.
Und wenn unser Wein auch nicht mehr Riesling heißen darf, so garantiert unser Verein „Weingarten Berlin“ e.V. doch weiterhin entsprechend des Jahrganges für die gute Qualität unseres Produktes.